10.9.2024
Positionspapiere

Whitepaper Wirkstoffverschreibung

In den meisten EU Mitgliedsstaaten existiert eine Wirkstoffverschreibung bereits. Als Begründung wird vor allem die Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit wichtigen Medikamenten angeführt, die durch die Wirkstoffverordnung verbessert werden soll. Der Österreichische Generikaverband (OeGV) spricht sich klar gegen die Einführung einer Wirkstoffverschreibung in Österreich aus. Denn eine solche Regelung ginge in mehrerlei Hinsicht zulasten der Patientinnen und Patienten, vor allem durch negative Auswirkungen auf die Therapietreue (Compliance) und die Arzneimittelversorgung.

Was versteht man unter Wirkstoffverschreibung?

Unter Wirkstoffverschreibung ist die Verschreibung eines Arzneimittels unter seinem Wirkstoffnamen gemeint. D.h. der behandelnde Arzt rezeptiert kein spezifisches Handelspräparat, sondern lediglich dessen Wirkstoff, inkl. Stärke, Darreichungsform und Menge. Der Apotheker trifft dann die Entscheidung, welches Medikament mit dem verschriebenen Wirkstoff er an den Patienten abgibt.

3 Gründe, die gegen eine Wirkstoffverschreibung in Österreich sprechen

Es gibt 3 gute Gründe, die aus Sicht des Generikaverbandes gegen die Einführung einer Wirkstoffverordnung sprechen, denn diese würde zu Lasten des Patienten, der Therapietreue und der Arzneimittelversorgung gehen und nur zweifelhafte Einsparungseffekte bringen.

  1. Wirkstoffverschreibung als Risikofaktor für Therapietreue und Patientensicherheit: Eine Wirkstoff-Verschreibung führt fast zwangsläufig zu häufigen Therapie-Umstellungen. Bei jeder Rezepteinlösung bekommt der Patient u.U. ein anderes Präparat ausgehändigt, darunter leidet die Therapietreue. Das ist insbesondere, aber nicht nur, bei älteren Patienten problematisch und kann zudem zu schwerwiegenden Medikationsfehlern führen. Die Patientensicherheit wird wesentlich verbessert durch Digitalisierungs-Maßnahmen wie die Einführung der e-Medikation und e-Rezept sowie e-Fieberkurve im Krankenhaus, während sie durch die Wirkstoff-Verschreibung eher gefährdet wird.
  2. Eine Wirkstoffverschreibung kann der Patientenversorgung schaden: Die ökonomischen Regeln für die Abgabe in der Apotheke werden weitere Preissenkungen erzwingen. Wenn eine wirtschaftliche Vermarktung unmöglich wird und die Verwendung eines Produktes vom Zufall der Abgabeentscheidung in der Apotheke abhängt, werden viele günstige Arzneimittel vom Markt verschwinden. Es sind gerade die ökonomischen Rahmenbedingungen, die die Produktionsabwanderung aus Europabeschleunigen und damit die wesentliche Ursache für Lieferengpässe darstellen. Die Patientenversorgung kann wirksam verbessert werden, wenn die Information über Vertriebseinschränkungen direkt bei der Verschreibung für den Arzt verfügbar ist. Mit dem neuen Vertriebseinschränkungsregister der Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung wurde dafür die Basis gelegt. Jetzt geht es darum, diese digital verfügbare Information in die Verschreibungs-Software der Ärzte zu überführen.
  3. Wirkstoffverschreibung bringt keine echten Einsparungseffekte: Etwa 45 % aller auf Rechnung der KV-Träger abgegebenen Arzneimittel-Packungen liegen bereits unterhalb der Zuzahlungsgrenze (unterhalb der Rezeptgebühr), stehen aber für nur 13 % der Ausgaben (stand 2020). Für die Sozialversicherung haben weitere Preissenkungen dieser Medikamente daher keine Einsparungswirkung. Wenn es um Einsparungen geht, ist eine entschlossene Generika- und Biosimilars-Förderung wesentlich effektiver als eine Wirkstoff-Verschreibung. Jeder Prozentpunkt mehr Generika-Verschreibung bringt 10 Mio. Euro Einsparung für die Krankenversicherung. Das sichert nicht nur die Versorgung der Patienten mit bewährten Medikamenten, sondern macht überdies auch Mittel frei für den Zugang der Patienten zu neuen Therapien.

Klartext

Wolfgang Andiel, Präsident des Österreichischen Generikaverbandes, zur Wirkstoffverordnung und warum diese in Österreich zu Lasten de Patienten gehen würde.

Wie sieht die Situation in anderen Ländern aus? Wie viele Länder haben eine Wirkstoffverschreibung?

Stand 2018 war in drei EU-Ländern die Wirkstoffverschreibung nicht erlaubt: Österreich, Schweden und Dänemark. In den meisten südeuropäischen Ländern war die Wirkstoffverschreibung verpflichtend: Spanien, Portugal, Malta, Rumänien, Griechenland, aber auch in Frankreich und der Slowakei. In den übrigen Mitgliedsländern gab es die Möglichkeit der Wirkstoffverschreibung: UK, Irland, BeNeLux, Finnland, Deutschland, Polen, die baltischen Staaten, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Kroatien und Bulgarien. Eine Wirkstoffverordnung für Österreich lehnt der Österreichische Generikaverband aus mehreren Gründen ab. Vor allem würde sie zu häufigen Therapie-Umstellungen und damit zur Verunsicherung der Patienten führen. Das beeinflusst die Therapietreue und kann zu schwerwiegenden Medikationsfehlern führen.

Warum sollte die Wirkstoffverschreibung in Österreich nicht gut funktionieren, in vielen anderen europäischen Ländern ist sie doch bereits gelebte Praxis?

Es macht keinen Sinn, Einzelmaßnahmen aus anderen Ländern 1:1 für Österreich zu übernehmen, die vielleicht in anderen Gesundheitssystemen Europas funktionieren, aber bei unseren Rahmenbedingungen einen negativen Versorgungseffekt auslösen würden. Die Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke würde weitere Preissenkungen erzwingen. Wenn aber eine wirtschaftliche Vermarktung unmöglich wird, werden viele günstige Arzneimittel vom Markt verschwinden. Es sind gerade die ökonomischen Rahmenbedingungen, die die Produktionsabwanderung aus Europa beschleunigen und damit die wesentliche Ursache für Lieferengpässe darstellen.

Warum ist der Österreichische Generikaverband gegen eine Wirkstoffverschreibung? Kommt das den Generikaherstellern nicht zugute?

Generika sind nachweislich mit ihren Originalpräparaten hinsichtlich ihrer Wirkung austauschbar und sie sind kostengünstiger als die Originale. Im Jahr 2019 betrug dieser durchschnittliche Preisunterschied 47 %. Damit helfen sie dem Gesundheitssystem beträchtlich beim Sparen. Dennoch sprechen wir uns als Verband gegen eine Wirkstoffverschreibung aus. Eine häufige Umstellung auf ein anderes Handelspräparat mit dem gleichen Wirkstoff führt zu Verunsicherung der Patientinnen und Patienten und zu Fehl- oder Mehrfacheinnahmen. Die Therapietreue und der Therapieerfolg leiden darunter und die daraus erwachsenden zusätzlichen Kosten sind höher als die Einsparungen.

Könnte eine Wirkstoffverschreibung dabei helfen, Einsparungen für das Gesundheitssystem zu lukrieren?

Wir haben mit der Generika-Preisbildungsregel und durch die zusätzliche Einführung des sogenannten Preisbandes bereits ein sehr wirksames System, dass unserem Gesundheitssystem Geld spart, ohne die Patientensicherheit und -versorgung zu gefährden. Durch das erste, seit 1. Oktober 2017 wirksame Preisband, wurden die Preise wirkstoffgleicher Medikamente auf maximal 30 % über dem günstigsten Medikament abgesenkt. Das bedeutet jährliche, reale Einsparungen für die Krankenversicherungsträger von etwa 46 Mio. EUR und weitere jährliche Einsparungen von fast 12 Mio. EUR durch das Preisband 2019. Dies macht eine zusätzliche Austauschregelung faktisch unnötig, weil das Preisniveau bereits sehr niedrig ist (mindestens -65 % nach Patentablauf) und die Preisunterschiede bereits stark geschrumpft sind. Wenn es um Einsparungen geht, ist eine entschlossene Generika- und Biosimilars-Förderung wesentlich effektiver als eine Wirkstoff-Verschreibung. Jeder Prozentpunkt mehr Generika-Verschreibung bringt 10 Mio. Euro Einsparung für die Krankenversicherung (Stand 2020). Das sichert nicht nur die Versorgung der Patienten mit bewährten Medikamenten, sondern macht überdies auch Mittel frei für den Zugang der Patienten zu neuen Therapien.

Was spricht dagegen, wenn die Apotheken nur bei Lieferproblemen eines Produktes, wirkstoffidente Produkte abgeben können?

Im Prinzip wäre dies eine gute Maßnahme um sicherzustellen, dass der Patient die Apotheke nicht unversorgt verlässt. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Austausch nicht aus wirtschaftlichen Interessen geschieht, sondern ausschließlich zur besseren Patientenversorgung. Dementsprechend sollte eine begleitende Dokumentation vorgesehen werden und die Nachvollziehbarkeit mit dem Vertriebseinschränkungsregister gegeben sein. Sobald die Daten aus diesem Register dem Arzt zum Zeitpunkt der Verschreibung am Computer angezeigt werden, wird diese Notwendigkeit aber nurme