Zulassung

Generika müssen so wie alle Arzneinmittel im Rahmen der Zulassung strengste Qualitäts- und Wirksamkeitskontrollen durchlaufen. Nur bestens bewährte Wirkstoffe kommen als Generika auf den Markt; ihr medizinischer Nutzen ist damit eindeutig belegt. Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen sind bei Generika aufgrund der langjährigen Erfahrung besonders genau und umfangreich dokumentiert. Diese Erfahrungswerte sind ein klarer Vorteil für den Arzt und seine Patienten.

Bewährte Medikamente – doppelt geprüft

Bevor Generika in Österreich den Patienten verordnet werden können, werden Generika von der österreichischen Zulassungsbehörde, der AGES Medizinmarktaufsicht, und der Heilmittelevaluierungskommission, HEK,  nach den neuesten, strengen internationalen Kriterien geprüft. Damit unterliegen Generika zweimal einem ausführlichen Prüfungsverfahren. Auf die Qualität von Generika, die durch die österreichischen Sozialversicherungsträger erstattet werden, ist Verlass.

Keine unnötigen Experimenten an Menschen und Tieren

Generika enthalten nur bekannte, sichere und erprobte Substanzen. Die Wirksamkeit dieser Substanzen wurde bei der Einführung des Erstanbieter-Medikaments in umfangreichen medizinischen Tests und Studien belegt. Eine nochmalige Durchführung aller medizinischen Texts an Menschen und Tieren wäre nicht nur unethisch, sondern wird auch von der EU-Gesetzgebung verboten.